Abrechnung

Die Abrechnung der Behandlung oder Beratung erfolgt entweder im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Versicherung (GKV) oder privat auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP), die die gesetzliche Grundlage für medizinische und therapeutische Behandlungen außerhalb der GKV darstellt.

 

 

Private Abrechnung:

 

Es wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, in der die Abrechnungsmodalitäten geklärt werden. Üblicherweise werden die Sitzungen jedes Mal oder einmal monatlich abgerechnet, wobei Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der GOÄ/GOP erhalten, die Sie ggf. von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe erstatten lassen können. Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme der Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall mitversichert sind, in welchem Umfang und welche Bedingungen Sie vorab erfüllen müssen. Für ein Erstgespräch entstehen keine Kosten.

 

 

Kostenerstattungsverfahren:

 

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen biete ich unter bestimmten Voraussetzungen eine rasche Aufnahme der Psychotherapie an. Grundlage hierfür ist eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse nach § 13 (3) des Sozialgesetzbuch 5 (SGB V). Dies bedeutet, dass Sie entsprechend der Urteile des Bundessozialgerichtes (vom 23.06.2010 (Az.: B 6 KA 22/09 R und vom 21. Mai 1997 (Az.: 6 RKa 15/97)) ein Anrecht auf die Behandlung bei einem qualifizierten Therapeuten haben und die Kosten dafür durch die Krankenkasse übernommen werden müssen, wenn Sie mindestens 5 Therapeuten/innen kontaktiert haben und Sie dort entweder nicht angenommen wurden, oder Ihnen eine Wartezeit von 3 Monaten oder mehr bis zur Aufnahme der Therapie in Aussicht gestellt wird.

Notieren Sie sich daher Name, Datum und Uhrzeit Ihrer Telefonate mit den Therapeuten und welche Auskunft Sie bekommen haben. Dabei ist es wichtig, dass Sie nach dem möglichen Beginn der Therapie fragen, da manchmal ein erstes Gespräch kurzfristig angeboten wird, die Therapie dann aber erst einige Monate später beginnen kann.

In einem Erstgespräch werde ich mit Ihnen Ihr Anliegen für die Therapie besprechen und den weiteren formalen Ablauf erörtern.
Für dieses Gespräch entstehen keine Kosten. Die Therapie selbst kann dann sofort nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse aufgenommen werden.

 

 

Dipl. Psych.

Lea-Christin Ziemer
Hermann-Elflein-Str. 18a
14467 Potsdam

+49 331 97939920

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